grenzüberschreitende Unterbringung
Kulturbegegnung, andere Familienmodelle kennenlernen, andere Rollenklarheit als in Deutschland und vieles mehr prägen Unterbringungen im Ausland, die fachliche Standards und Rahmenbedingungen einhalten. Der Kompetenzgewinn, die Effektivität und Effizienz ist nachweislich extrem hoch. Ich frage mich, weshalb einem ganzen Personenkreis diese Erfahrung gesetzlich verwehrt wird "als Ausnahme". Vor allem wenn Eltern und Kinder es sich wünschen! Die Erfahrung zeigt, dass bei guter paralleler Elternarbeit sogar Rückführungen nach einer solchen extremen Trennung möglich werden, die vorher undenkbar waren!!! Werden kreativ-sozialarbeiterische bilaterale Abkommen noch möglich gemacht oder sollen die Hürden unüberwindbar bleiben?