Einbezug von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Bei der Erstellung von Hilfeplänen wird in der Regel eine gründliche Anamnese und Problembeschreibung vorgenommen und daraus eine Hilfeplanung und ggf. ein Schutzkonzept abgeleitet.
Es sollte für die Jugendämter obligatorisch die Zusammenarbeit mit einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie festgeschrieben werden, um den Entwicklungsstand bzw. psychische Störungen identifizieren zu können und diese Diagnosen in die Hilfeplanung einzubeziehen.
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am 13. Mär. 2019
um 22:28 Uhr
Die an
Die an Erziehungsberatungsstellen vorhandene psychologische und psychotherapeutische Kompetenz könnte in diesem Sinne genutzt werden. An vielen Erziehungsberatungsstellen sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen tätig. Die Diagnostik der betroffenen Kinder muss in den Kontext einer systemische Sichtweise auf die jeweilige familiäre Situation gestellt werden.