Wie kann der Schutz von Minderjährigen, Frauen und anderen vulnerablen Gruppen in Aufnahmeeinrichtungen für nach Deutschland geflüchtete Menschen verbessert werden?
Eine therapeutische und pädagogische Betreuung durch Fachpersonal, mit einem entsprechend passenden Personalschlüssel. Schutzbedürftige Gruppen im Bedarfsfall trennen und gesichert unterbringen.
von Kinderschutzbea... am 01. Feb. 2019 um 15:35 Uhr
-> Kinder und Jugendliche pro-aktiv alters-und entwicklungsgemäß in ihrer Sprache über K i n d e r r e c h t e und Hilfeangebote informieren, Zugangswege zu Unterstützung schaffen. Schutz- und Präventionskonzepte verpflichtend und im Alltag gelebt (Leitlinien, Selbstverpflichtungserklärungen und Schulungen für Helfer mit erw. Führungszeugnis usw.) einsetzen.
Der niedrigschwellige Zugang zu Hilfen für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern muss gesichert und ausgebaut werden. Dazu sind entsprechende Angebote auch in Aufnahmeeinrichtungen, z.B. offene Beratungsmöglichkeiten mit Sprachmittler/innen vor Ort, einzurichten. Eine Fachkraft als zentrale Ansprechperson mit Lotsenfunktion im Unterstützungssystem fördert das Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen.
Die Aufnahmeeinrichtungen räumlich und personell so aufstellen, dass sie Schutzräume gestalten können. Viele Aufnahmeeinrichtungen befinden sich immer noch in einem Zustand, der Schutz ad absurdum führt.
Im Zuge einer SGB VIII Reform sollte in § 6 SGB VIII ausdrücklich klargestellt werden, dass auch begleitete Minderjährige unabhängig ihres Aufenthaltsstatus umfänglichen Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe haben. Der Absatz 2 muss entweder reformiert oder gestrichen werden.
Insgesamt sind Großunterkünfte (noch dazu so isolierte wie Erstaufnahmeeinrichtungen / Ankerzentren) dem Kindeswohl und dem Wohl erwachsener Geflüchteter extrem abträglich, sie gehören aufgelöst.
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am 29. Jan. 2019
um 11:15 Uhr
Eine therapeutische und
Eine therapeutische und pädagogische Betreuung durch Fachpersonal, mit einem entsprechend passenden Personalschlüssel. Schutzbedürftige Gruppen im Bedarfsfall trennen und gesichert unterbringen.
am 01. Feb. 2019
um 15:35 Uhr
-> Kinder und Jugendliche pro
-> Kinder und Jugendliche pro-aktiv alters-und entwicklungsgemäß in ihrer Sprache über K i n d e r r e c h t e und Hilfeangebote informieren, Zugangswege zu Unterstützung schaffen. Schutz- und Präventionskonzepte verpflichtend und im Alltag gelebt (Leitlinien, Selbstverpflichtungserklärungen und Schulungen für Helfer mit erw. Führungszeugnis usw.) einsetzen.
am 03. Feb. 2019
um 12:54 Uhr
Der niedrigschwellige Zugang
Der niedrigschwellige Zugang zu Hilfen für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern muss gesichert und ausgebaut werden. Dazu sind entsprechende Angebote auch in Aufnahmeeinrichtungen, z.B. offene Beratungsmöglichkeiten mit Sprachmittler/innen vor Ort, einzurichten. Eine Fachkraft als zentrale Ansprechperson mit Lotsenfunktion im Unterstützungssystem fördert das Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen.
am 04. Feb. 2019
um 12:54 Uhr
Die Aufnahmeeinrichtungen
Die Aufnahmeeinrichtungen räumlich und personell so aufstellen, dass sie Schutzräume gestalten können. Viele Aufnahmeeinrichtungen befinden sich immer noch in einem Zustand, der Schutz ad absurdum führt.
am 04. Feb. 2019
um 17:00 Uhr
Im Zuge einer SGB VIII Reform
Im Zuge einer SGB VIII Reform sollte in § 6 SGB VIII ausdrücklich klargestellt werden, dass auch begleitete Minderjährige unabhängig ihres Aufenthaltsstatus umfänglichen Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe haben. Der Absatz 2 muss entweder reformiert oder gestrichen werden.
Insgesamt sind Großunterkünfte (noch dazu so isolierte wie Erstaufnahmeeinrichtungen / Ankerzentren) dem Kindeswohl und dem Wohl erwachsener Geflüchteter extrem abträglich, sie gehören aufgelöst.