Wie kann der Schutz von Minderjährigen, Frauen und anderen vulnerablen Gruppen in Aufnahmeeinrichtungen für nach Deutschland geflüchtete Menschen verbessert werden?

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Eine therapeutische und pädagogische Betreuung durch Fachpersonal, mit einem entsprechend passenden Personalschlüssel. Schutzbedürftige Gruppen im Bedarfsfall trennen und gesichert unterbringen.

-> Kinder und Jugendliche pro-aktiv alters-und entwicklungsgemäß in ihrer Sprache über K i n d e r r e c h t e und Hilfeangebote informieren, Zugangswege zu Unterstützung schaffen. Schutz- und Präventionskonzepte verpflichtend und im Alltag gelebt (Leitlinien, Selbstverpflichtungserklärungen und Schulungen für Helfer mit erw. Führungszeugnis usw.) einsetzen.

Der niedrigschwellige Zugang zu Hilfen für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern muss gesichert und ausgebaut werden. Dazu sind entsprechende Angebote auch in Aufnahmeeinrichtungen, z.B. offene Beratungsmöglichkeiten mit Sprachmittler/innen vor Ort, einzurichten. Eine Fachkraft als zentrale Ansprechperson mit Lotsenfunktion im Unterstützungssystem fördert das Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen.

Die Aufnahmeeinrichtungen räumlich und personell so aufstellen, dass sie Schutzräume gestalten können. Viele Aufnahmeeinrichtungen befinden sich immer noch in einem Zustand, der Schutz ad absurdum führt.

Im Zuge einer SGB VIII Reform sollte in § 6 SGB VIII ausdrücklich klargestellt werden, dass auch begleitete Minderjährige unabhängig ihres Aufenthaltsstatus umfänglichen Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe haben. Der Absatz 2 muss entweder reformiert oder gestrichen werden.
Insgesamt sind Großunterkünfte (noch dazu so isolierte wie Erstaufnahmeeinrichtungen / Ankerzentren) dem Kindeswohl und dem Wohl erwachsener Geflüchteter extrem abträglich, sie gehören aufgelöst.