Welche gesetzliche Ergänzung zur Qualitätssicherung von Auslandsmaßnahmen würden Sie für sachgerecht halten?

Kommentare

Eine verbindliche und regelmäßige Hilfeplanung vor Ort muss gesetzlich gesichert sein, damit sie nicht von den "Sparpolitikern" vor Ort in Frage gestellt werden kann!

Meldepflicht bei zentraler Behörde in Deutschland ( BMFSFJ); Hilfeplanung vor Ort; Qualitätsdialog und Einsatz / Nachweis geeigneter Instrumente zur Qualitätsentwicklung (Kompetenznachweis International, beQ o.ä.)

Die angestrebte Regulierungsdichte, wird Kinder und Jugendliche den Zugang zu geeigneten, erforderlichen Auslandsmaßnahmen weiter erschweren. Darüber hinaus blockiert die gegenwärtige Ausgestaltung, Verfahrensabläufe zu Brüssel IIa geeignete, erforderliche und passgenaue Hilfen zur Erziehung.
Es braucht eine zentralen Steuerungsbehörde, Hilfeplan vor Ort, Qualitätsdialog und Qualitätsentwicklungsverfahren.
Interkulturelle Konzeptionsentwicklung.