Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung

Haben Sie Vorschläge zur Weiterentwicklung insbesondere des Schutzes von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch

  1. Jugendämter
  2. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
  3. andere Einrichtungen/Agenturen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und/oder Sozialwesens?

Kommentare

Verpflichtende Kinderschutzkonzepte auch für Schulen, Schulinternate und Krankenhäuser. Hier besteht eine Regelungslücke.

Dazu möchte ich sagen, dass, obwohl bekannt ist, dass Kinder mit Behinderungen besonders gefährdet sind, zu wenig Bewusstsein vorhanden ist und oft fahrlässig mit dem Thema umgegangen wird. Neben Schutzkonzepten halte ich die Aufklärung und das Ernstnehmen der Menschen mit Behinderungen für ein wichtiges Thema. Hinweisen möchte ich auch auf die Situation von Menschen, die Unterstützung bei der Körperhygiene und Toilette benötigen: dass sie selbst bestimmen sollen, wer die Hilfe leistet, dass sie Personen benennen sollen (falls möglich), denen sie vertrauen---Leider geht Vieles an der Realität der Betroffen vorbei und sie müssen nehmen, was oder wen sie bekommen. Rein praktisch finde ich transparente, einsehbare Räume, mindestens Doppelbesetzung, keine "abgeschlossene Einzeltherapie"möglichkeiten...wichtig. Auch mehr Sensibilität und Skepsis gegenüber im Hilfebereich Tätigen ist leider erforderlich. Die Anstellung von in diesem Thema geschultem Personal (Missbrauch erkennen)!

Ein Schutzkonzept sollte für alle Einrichtungen bundesweit verpflichtend sein. Hier sind der Bundesgesetzgeber und die Länder dringend gefordert.
Die erforderlichen fachlichen und haltungsmäßigen Kompetenzen bedürfen einer fortlaufenden Aus- und Weiterbildung sowie Supervision. Auch muss zukünftig sichergestellt sein, dass Schutzkonzepte auch tatsächlich angewendet und gelebt werden und nicht nur auf dem Papier vorhanden sind. Ein entsprechendes Controlling muss durch die Landesjugendämter sichergestellt werden. Die dafür notwendigen personellen Ressourcen, fachlichen Kompetenzen und die damit verbundenen finanziellen Ressourcen müssen auf allen Ebenen deutlich gestärkt und erweitert werden.

Die Logik und Effektivität einer Organisation darf nicht höherwertig sein, als der Schutz der Menschenwürde behinderter Kinder (und Erwachsener).
Kinder und deren (Pflege)-Eltern sollten zwingend in die Erarbeitung von Schutzkonzepten einbezogen werden - sonst werden sie zu organisationslastig und schützen nur die Institution.
In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es (§72a) einen klar beschriebenen Personenkreis, der nicht in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten darf. Wie sieht das aus in der Eingliederungshilfe, beim Schultransport, … ?

Programme für Mobbing- und Gewaltprävention, Ethikunterricht, Sozialpraktika
Voraussetzung für gelingende Inklusion sind Konzepte und Unterrichtsformate, die abseits von Wissensvermittlung und Leistungsabfrage die Stärkung von Toleranz und Offenheit fördern. Ich schlage verpflichtende Konzepte für Gewalt- und Mobbingprävention an Schulen vor, die an der Stärkung sozialer Kompetenzen im Klassenverband ansetzen, sowie konfessionsübergreifenden Ethikunterricht und verpflichtende Sozialpraktika.