Sollte die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung konkretisiert werden? Welche Dokumente bzw. Aufzeichnungen wären notwendig, um Missstände aufzuzeigen (z. B. Dienstpläne etc.)?

Wir freuen uns über kurze Kommentierungen ihrer Einschätzung. Zum Hintergrund: Zur Prüfung der „Zuverlässigkeit“ eines Trägers sieht das nicht in Kraft getretenen KJSG eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung vor.

Kommentare

Ihre Antwort: 
Ja

Auf jeden Fall. Eine mangelnde Qualität in Buch- und Aktenführung birgt große Risiken für die Nutzer der Einrichtungen.

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Unentschieden

Man sollte bedenken, dass es dem freien Träger bisher obliegt seine Angebote inhaltlich zu füllen und sein Unternehmen zu organisieren. Hier sollte der Weg weniger über Gesetze als vielmehr über gemeinsame Verordnungen gehen. Das Wort "ordnungsgemäß" hat das Potenzial Verwaltungsgerichte über die Maßen zu bemühen.

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Ja

Sie ist unbedingt notwendig! Die transparente und nachvollziehbare Dokumentation ist unverzichtbar um eine Evaluation zu ermöglichen und die Qualität für die Nutzer der Hilfen zu sichern.

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Unentschieden

Ich sehe die Schwierigkeit, hier tatsächlich für das Kind fachlich und qualitativ sicher zu stellen. Mit abgelegter und transparenter Dokumentation ist an erster Stelle Ressource Kindfremd aufgewendet! Zur Sichtbarkeit und Controlling unbedingt- aber wer vergütet
diesen zusätzlichen Aufwand?

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Nein

Schon die bisherige Dokumentation ist enorm aufwendig, zielführender hinsichtlich der Qualitität der pädagogischen Arbeit ist mehr Zeit für die Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu haben. Eine Überprüfung könnte durch eine externe trägerunabhängige Evaluierung der Hilfen durchgeführt werden.

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Unentschieden

Für die Jugendhilfe ist die Begrifflichkeit Buchführung schwierig. Eine Dokumentation halte ich aber für erforderlich. Die Zeit dafür muss aber zur Verfügung stehen!

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Ja

Ja, und zwar unter besonderer Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (z.B. ab einer Platzzahl von 5 in einer Betriebsstätte/(Teil-)Einrichtung). Auch gehen mir die geplanten Änderungen hinsichtlich der Darlegung der wirtschaftlichen Lage des Trägers (der vielleicht auch noch zig Einrichtungen im Bereich SGB XI und XII betreibt) viel zu weit. Die Standards einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu definieren.

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Ja

Kritisch seh ich auch hier den recht schwammigen Begriff "ordnungsgemäß". Hinsichtlich der Dokumentation sollte insbesondere für die Dokumentation ggü. dem öffentlichen JU-Träger eine Vereinheitlichung stattfinden, damit die "Zuverlässigkeit" vergleichbar werden kann. Das beinhaltet bereits die Notwendigkeit einer internen Dokumentation, in die mir jedoch kein Eingriff nötig erscheint. Das berührt eher Themen des Datenschutz.

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Unentschieden

Unentschieden bin ich beim Thema der Buchhaltung, da es schon sehr in den Gestaltungsspielraum der Träger eingreifen würde. Allerdings ist ein Träger, dessen Geschäfts- und Personalführung wenig nachhaltig ist, immer auch ein Risiko hinsichtlich nachhaltiger Hilfen. Ich denke hier in Richtung Bereitstellung materieller und personeller Ressourcen, Supervision etc. Möglicherweise findet sich dabei ein Mittelweg im Sinne einer überblicksartigen Erfassung bestimmter maßgeblicher Rahmenbedingungen

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Nein

Eine ordnungsgemäße Buch- Aktenführung sagt nichts über die Einhaltung der Kinderrechte in der Einrichtung aus. Hohen Anforderungen an Dokumentation und Aktenführung z.B. in Kita & Erziehungshilfen steht i.d.R. eine zu geringe Verwaltungs- und Leitungsausstattung gegenüber. Ergo: Bitte erstmal für auskömmliche Rahmenbedingungen in allen SGB VIII Bereichen sorgen, nicht den Mangel kontrollieren.

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Ja

In jedem Fall, jedoch unter Berücksichtigung der Verhältnissmäßigkeit.

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Nein

Eine ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung ist unabdingbar. Jedoch ist es schwierig, dies für die vielen verschiedenen Angebotsformen der Jugendhilfe allgemeingültig festzulegen. Neben den Kontrollaufgaben sollte das Landesjugendamt Zeit für die Beratungstätigkeit haben.

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Unentschieden

Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung unabdingbar – schwierig ist eine allgemeingültige Festlegung der konkreten Kriterien für verschiedenste Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Landesjugendamt sollte neben vielen Kontrollaufgaben auch Zeit für Beratungsaufgaben haben.

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Nein

Das kann doch nicht Aufgabe eines Bundesgesetzes sein......

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Nein

Wer heutzutage eine Einrichtung führt hat eine Fülle von Vorschriften zu beachten, die gesetzlichen Regelungen sind mehr als ausreichend. Bitte in der Jugendhilfe keine Bürokratie- und Dokumentationsmonster wie in der Pflege.

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Unentschieden

Die Standards einer ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu definieren.
Leistungsbeschreibung und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sind bestehende und geeignete Steuerungselemente