Was sollte Ihrer Ansicht nach zum Zuständigkeits- und Aufgabenprofil von Ombudsstellen gehören?

Kommentare

Bisher hilft niemand Eltern denen vor dem Familiengericht Unrecht geschehen ist. Beispiel: Eine Hamburger Familie werden die Kinder genommen, weil sie die Wohnung nicht renoviert hat. Die Eltern sahen ein, dass etwas getan werden muss. Nachdem die Kinder (mit Gerichtsbeschluss) weggenommen wurden, verweigert das Jugendamt eine Besichtigung der Wohnung. Die Kinder sind weiterhin fremd untergebracht.

Zu den Aufgaben der Ombudsstellen sollte damit dringend auch die Hilfestellung bei fragwürdigen Gerichtsbeschlüssen stehen. Eltern denen die Kinder weggenommen wurden hilft nämlich niemand wenn dies aufgrund einer wahrheitswidrigen oder unvollständigen Stellungnahme des Jugendamtes geschah. Wie soll nach einer Inobhutnahme ein Gutachten erstellt werden wenn nach der INobhutnahme kein Umgang stattfand? Die von den Kindern aufgrund der Inobhutnahme gezeigten Verhaltensauffälligkeiten werden dann oft vom Gutachter den Eltern angelastet.

Leider auch viel zu häufig gibt es unrichtige Gutachten. Bereits von einem Fachverband formulierte Qualitätsstandards sollten daher dringend ins Gesetz, denn allein die Qualifikation eines Gutachters garantiert keine ordentliche Arbeit.

Vertreter von Ombudsstellen sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, bei familiengerichtlichen Verfahren anwesend zu sein wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Vor den Familiengerichten gibt es momentan zu viele fragwürdige Verfahren. Leider sind die Jugendämter verfahrensbeteiligt. Die Eltern bekommen beim Jugendamt keine Akteneinsicht. Das führt dazu dass Jugendamtsmitarbeiter ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen vor Gericht wahrheitswidrige oder einseitige Stellungnahmen abgeben können. Dazu gehört etwa die Behauptung, dass die Eltern angebotene Hilfen abgelehnt hätten. Auch Gutachter können sich nicht auf eine wahrheitsgetreue, neutrale Darstellung des Jugendamtes verlassen!
Mein Eindruck nach Kenntnis vieler Fälle: Familien die einen gesellschaftlich niedrigen Status haben und das "Pech" haben das jemand Kindeswohlgefährdung meldet werden die Kinder mit z.B. der Begründung genommen, die Eltern seien nicht erziehungsfähig oder die Kindesmutter sei psychisch krank. Vielen Jugendämtern scheint auch nicht bekannt zu sein, dass es nicht darum geht ob ein Kind in der Fremdunterbringung besser aufgehoben ist als bei den Eltern sondern allein darum ob es eine Kindeswohlgefährdung gibt der anders nicht begegnet werden kann.

Einigen Eltern wäre auch mit einer sehr viel billigeren Putzhilfe besser geholfen wenn sie z.B. mit der Haushaltsführung überfordert sind. Anderes Beispiel: statt Eltern eine andere Wohnung zu besorgen wird das Kind wegen Schimmel in der Wohnung herausgenommen.
Nach Auskunft der Ombudsstelle Niedersachsen hat noch kein Jugendamt den § 42 gehalten. Kindern und Jugendlichen ist nach der Inobhutnahme die Möglichkeit zu geben, eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen.
Jugendliche sollten von der Ombudstelle darüber informiert werden dass sie ab 14 Jahren nach Famfg verfahrensfähig sind und das Recht auf einen eigenen Anwalt haben. Hierüber müssen die Kinder in den Heimen und Pflegefamilien informiert werden. Oft geht es auch darum, dass sich die Kinder mehr Umgang mit den Eltern wünschen.

Es sollte in jedem Heim/Wohngruppe die Möglichkeit geben dass die Kinder und Jugendlichen mit einem Mitarbeiter von der Ombudstelle sprechen können. Mitarbeiter der Ombudsstelle sollten sich dort regelmäßig vorstellen oder es sollte zumindest ein Video geben, dass den Kindern und Jugendlichen rechtsverbindlich gezeigt wird.
Es muss dringend gesetzlich geregelt Umgang nach Inobhutnahmen geben. Leider sind viele Fälle bekannnt, wo der Umgang gezielt unterbunden wurde.
Ombudsstellen sollten sich also auch um den Umgang kümmern können. Vielleicht könnten auch vermehrt ehrenamtliche Umgangsbegleiter eingesetzt werden?

Aus Sicht des "Projekts Ombudschaft Jugendhilfe" in Baden-Württemberg bedarf es im Idealfall einer landesweiten koordinierenden Ombudsstelle sowie mehrere beratende hauptamtliche Ombudsstellen, die zwingend in der Fläche in den Regionen sein müssen, um Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte zu erreichen. Die regionalen Ombudsstellen könnten wiederum mit juristisch oder sozialpädagogisch fachlich kompetenten Ehrenamtlichen kooperieren, um bspw. das 4 Augen Prinzip zu gewährleisten.

Aufgabe einer landesweiten Ombudsstelle: Qualitätssicherung der ombudschaftlichen Beratung, Qualifizierung und fachliche Weiterentwicklung der Berater*innen, Koordination von Ehrenamtlichen, Öffentlichkeitsarbeit u. a. m. Aufgaben der ombudschaftlichen Beratung: Vermittlung in Konflikten von Leistungsberechtigten der Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und den Hilfen für junge Volljährige sowohl mit d. Seite der Leistungserbringung als auch mit der der Leistungsgewährung.

Ombudsstellen sollten dort eingreifen, wo Kinderrechte verletzt werden.
Auch sollten sie Kindern und Jugendlichen als Anlaufstelle dienen. Kinder- und Jugendbüros könnten diese Aufgabe möglicherweise übernehmen. Dann ist Schwelle nicht so hoch.

Die fachpolitische Auswertung und Rückmeldung an Gesetzgeber und Verwaltung, welche Erfahrungen mit SGB VIII die Beschwerdeführer_innen machen. OS sollten aufgefordert sein Verwaltung durch Rückmeldung und Austausch transparent und partizipativ auszugestalten. Um soziale Hilfeangebote als demokratisch und partizipative Form der Unterstützung erlebbar zu machen.
OS könnten deshalb auch Austausch zwischen Hilfempfänger_innen zu ermöglichen um etwa Selbstorganisation/Peer-Kultur zu unterstützen.

Für die von ihnen vertretenen Eltern dazu sein, nicht für die Jugendamtsmitarbeiter.

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Die unabhängige Beratung und Unterstützung von Leistungsempfängern im Sinne des SGBVIII.

Die Beratung und Begleitung von Leistungsberechtigten (Kinder, Jugendliche, Personensorgeberechtigte, junge Erwachsene) im Rahmen des SGB VIII (siehe Ombudschaft Jugendhilfe NRW).

Neben der konkreten Arbeit an Konfliktfällen, müsste es auch Öffentlichkeitsarbeit geben, damit Informationen über die Angebote auch wahrgenommen werden.

Omudsstellen sollten so dezentral organisiert sein, dass Kinder und Jugendliche sie in ihrem Alltag auch jederzeit erreichen können und ein konkretes Bild von ihrem Ansprechpartner haben können. Sollen Ombudsstellen greifen, müssen sie Im Rahmen der Partizipation und des Beschweremanagments im "Heimalltag" ankommen und dort persönlich erlebbar werden.