Übergangsplanung

Die Regelung zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang wurde in den Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Zu würdigen ist die Kritik, wonach es an einer hinreichenden Verbindlichkeit der Regelung für andere Sozialleistungsträger fehle. Deshalb drohe die Gefahr, dass Zuständigkeitskonflikte auf dem Rücken der Leistungsberechtigten ausgetragen würden.